Logo Kärntnerrind

Fleischpaket


Antragstellung per Internet

Ab 5. November ist das Online-Antragsformular für Produzenten von Rind- bzw. Schweinfleisch auf der Homepage der LK Kärnten abrufbar. 5 Fragen und Antworten.

Die Kärntner Landesregierung hat am 06. Oktober beschlossen, die durch die Ausbreitung des SARS-Cov-2 (COVID-19) bedingten wirtschaftlichen Einbußen für die Rind- und Schweinefleisch-produzenten im Land zu mildern und hierfür ein Unterstützungspaket in der Höhe von 1,4 Millionen Euro geschnürt. Mit der Genehmigung der entsprechenden Richtlinie, zur Abwicklung dieser Unterstützungsmaßnahme, kann die Antragstellung nun am 05. November starten. Die wesentlichen Punkte, die bei der Antragstellung zu beachten sind, finden sie in der folgenden Aufstellung. Dies soll und kann jedoch nicht eine genaue Befassung mit der Maßnahmen-Richtlinie ersetzten. Es wird daher dringend gebeten vor der Antragstellung die Maßnahmen-Richtlinie, sowie die FAQs (häufig gestellte Fragen zur Maßnahmenbeantragung), genau durchzulesen. Diese finden sich, genauso wie das Antragsformular selbst, ab 05. November auf der Startseite der Homepage der LK Kärnten.


1) Wer kann wo einen Antrag stellen?
Als Unterstützungswerber-/innen kommen natürliche Personen, juristische Personen und Personengemeinschaften in Betracht, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb in Kärnten führen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und ist einfach und unbürokratisch unter:

ktn.lko.at    (Startseite der Homepage der Landwirtschaftskammer Kärnten) 

durchzuführen.

2) Wofür wird eine Unterstützung gewährt?
Unterstützung wird für im Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 vermarktete Schlachtrinder und für im Zeitraum 1. Mai 2020 bis 31. Juli 2020 vermarktete Schlachtschweine gewährt. Der Nachweis über die Vermarktung von Schlachtrindern und Schlachtschweinen wird durch die LK Kärnten automationsgestützt, durch Abfragen der entsprechenden Meldungen in der AMA – Rinderdatenbank und der VIS – Datenbank, generiert. Damit eine Unterstützung für Rinder gewährt wird, gilt: Kühe und sonstige Schlachtrinder ≥12 Monate müssen mindestens 90 Tage vor der Schlachtung auf dem Betrieb der Antragstellerin/des Antragstellers gehalten worden sein. Sonstige Schlachtrinder <12 Monate müssen mindestens 60 Tage vor der Schlachtung auf dem Betrieb der Antragstellerin/des Antragstellers gehalten worden sein.

3) Art und Höhe der Unterstützung
130 EUR je geschlachteter Kuh
100 EUR je sonstigem Schlachtrind ≥12 Monate alt
40 EUR je sonstigem Schlachtrind <12 Monate alt
10 EUR je untersuchungspflichtig geschlachtetem Schwein
Ergibt die Abwicklung, dass die Summe an errechneten Unterstützungsleistungen die insgesamt für diese Maßnahme zur Verfügung stehenden Mittel von 1,4 Mio. EUR überschreitet, werden die Auszahlungsbeträge soweit aliquot gekürzt, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln das Auslangen gefunden wird.


4) Wie erfolgt die Abwicklung?
Beim Ausfüllen des Online-Antrags sind, neben den Daten zum Betrieb, auch eine Verpflichtungserklärung, eine Datenschutzerklärung und eine „De-Minimis-Beihilfen“- Erklärung abzugeben. Dies erfolgt sehr einfach durch Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens. Weiters ist anzugeben, die Höhe der erhaltenen „De-Minimis-Beihilfen“ der Jahre 2018, 2019 und 2020. Dies ist deshalb notwendig, da die Gesamtsumme an „De-Minimis-Beihilfen“ gemäß EU-Beihilfenrecht für das laufende und die zwei vorangegangenen Jahre 20.000 Euro brutto nicht übersteigen darf. Die Frist für die Antragstellung endet am 30.11.2020. Nach Ende der Antragsfrist werden die Anträge durch die LK Kärnten, als vom Land Kärnten beauftragte Abwicklungsstelle, geprüft und die für die Errechnung der Unterstützungshöhe notwendigen Daten aus der AMA – Rinderdatenbank und der VIS – Datenbank abgerufen und ausgewertet. Unter Berücksichtigung der „De-Minimis-Beihilfen“ – Vorgabe und allfällig notwendiger aliquoter Kürzungen (bei Überschreiten der Gesamtfördersumme), erfolgt dann die Ermittlung der Höhe der einzelbetrieblichen Unterstützungsleistung.


5) Bis wann kann mit der Auszahlung gerechnet werden?
Ziel der LK Kärnten, als Abwicklungsstelle dieser Unterstützungsmaßnahme, ist es, die Auszahlung der Mittel bis Ende des Jahres abzuschließen.